Das Steuerstrafrecht hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen – in qualitativer wie auch quantitativer Hinsicht. Es gehört zugleich zu den unübersichtlichsten und wechselhaftesten Materien des gesamten Strafrechts, insbesondere auch, weil sich die Steuergesetze und damit einhergehend die steuerlichen Erklärungspflichten jedes Einzelnen fast täglich ändern.
Besonders herausfordernd sind hier die Schnittstellen zwischen Steuerrecht und Strafrecht mit Ihren unterschiedlichen Grundsätzen. Muss der Beschuldigte eines Strafverfahrens grundsätzlich keinerlei Angaben machen, treffen ihn steuerlich hingegen umfangreiche Mitwirkungspflichten.
Das Steuerstrafrecht gehört zu unseren Kernkompetenzen. Wir bieten eine umfassende Beratung und Verteidigung unserer Mandanten in allen Phasen des Verfahrens, von dessen Einleitung der Betroffene oftmals durch Zwangsmaßnahmen der Steuerfahndung wie etwa einer Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume sowie der Beschlagnahme beweiserheblicher Gegenstände und Unterlagen überrascht wird.
Aber auch bereits im Rahmen einer Betriebs- oder Außenprüfung macht die Hinzuziehung eines Steuerstrafrechtlers Sinn. So können die „Weichen“ oftmals schon vor Abgabe des Verfahrens an die Bußgeld- und Strafsachenstelle gestellt oder eine solche ganz vermieden werden.
Wir verfügen zudem über ein großes Netzwerk professioneller und engagierter Steuerberater, die sich auch vor komplexen steuerlichen Sachverhalten nicht scheuen.