Strafrecht und Berufsrecht greifen eng ineinander. Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte und auch andere Freiberufler unterliegen spezifischen berufsrechtlichen Vorschriften. Verstöße gegen diese ziehen entsprechende Verfahren nach sich. Ein Strafverfahren hat eine Befassung der berufsrechtlichen Instanzen ohnehin regelmäßig zur Folge.
Regelmäßig vertreten wir insbesondere anwaltliche Kollegen im Berufsrecht. Wir wissen um die Sensibilität der berufsrechtlichen Verfahren und der möglichen schweren berufsrechtlichen Folgen für den jeweils Betroffenen und beherrschen das ständig aktuellen Entwicklungen unterworfene Regelwerk.
Rechtsanwalt Hartmut Girshausen ist seit 2004 als ehrenamtlicher Richter Mitglied des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München und seit 2014 auch Mitglied des dortigen Präsidiums.