REVISION

REVISION

Die Revision ist die letztinstanzliche Entscheidung über strafrechtliche Urteile. Bei dieser sprichwörtlich „letzten Chance“ ist die wissenschaftliche Vertiefung und eingehende Kenntnis von höchstrichterlicher Rechtsprechung und Fachliteratur zwingende Voraussetzung. Während in der Berufung die Tatsachen noch einmal überprüft werden können, sind Feststellungen zu Tatsachen in der Revision ausgeschlossen. In der Revision wird geprüft, ob das Urteil materiell rechtlich richtig ist und das Verfahren rechtmäßig erfolgt ist. Die Begründung einer Revision gehört zur „hohen Schule“ des Strafrechts.